Der Vertrag zwischen der HSK und dem Medizinischen Zentrum Geissberg gilt für folgende Störungen und Indikationen:
Neben diesen Behandlungsschwerpunkten können auch Patienten aufgenommen werden, die unter psychophysischer Erschöpfung sowie akuten und posttraumatischen Belastungsreaktionen jeglicher Art leiden.
Der Ausprägungsgrad der jeweiligen Störung sollte zu Behandlungsbeginn mittelschwer sein. Die Patienten müssen sich selbst versorgen können. Im Rahmen der wohnortnahen Therapie müssen sie auch in der Lage sein, je nach Programm wöchentlich bzw. täglich im Medizinischen Zentrum zu erscheinen und externe Therapieangebote wahrzunehmen.
Der Status der Berufsausübung umfasst Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Der berufliche Status der Beschäftigung umfasst jedes Ausmass (von IV-Berentung über Arbeitslosigkeit und Ausbildung bis hin zu Teil- oder Vollzeitbeschäftigung).
Konzept der wohnortnahen Betreuung
Die Patienten sollten – wenn möglich – im Einzugsgebiet der ambulanten Psychiatrie wohnen. So kann die Kooperation mit vor- und nachbehandelnden Ärzten, Sozialarbeitern, Arbeitsämtern und weiteren, in die Behandlung der Patienten involvierten Institutionen, während und nach der ambulanten tagesklinischen Behandlung gewährleistet werden.
Das Konzept der wohnortnahen Betreuung schliesst auch den Kontakt zu Familienmitgliedern mit ein. Die Patienten können auf diese Weise das während des Tages Erfahrene und Gelernte sofort in ihrem natürlichen, häuslichen und gewohntem Umfeld umsetzen und anwenden und gleich anschliessend in der Therapie darüber sprechen.
Nach Beendigung des ambulanten tagesklinischen 8-Wochen- Programms im Medizinischen Zentrum kehren die Patienten üblicherweise zu den vorher bereits involvierten Ärzten/Therapeuten zurück.
Hat der Patient keinen entsprechenden Bezugsrahmen, bieten wir auch eine über das 8–Wochenprogramm hinausgehende Einzel- und Gruppenbetreuung über den Tag und abends an.
Geschäftsführer
Hr. Dr. phil. Jürg Siegfried
info@mzg.ch